Der GEMA steht kein Zahlungsanspruch gegen eine Stadt wegen sämtlicher Veranstaltungen mit öffentlicher Musikwiedergabe während eines Volksfestes zu, sofern die Stadt nicht zumindest (Mit-)Veranstalter dieses Volksfestes ist. Vor dem Landgericht Kiel stritten die GEMA und die Stadt Kiel um Urheberrechtsvergütungen für die Kieler Woche. Anders als für die jeweilige „Kieler Woche“ in den Jahren 1995 […]
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