Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage der ulässigkeit der Übernahme von Teilen eines Exklusivinterviews in Fernsehsendungen eines konkurrierenden Senders zu befassen. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Falls stritten sich zwei private Fernsehunternehmen: Sat.1 und Vox. Sat.1 führte Exklusivinterviews mit Liliana Matthäus über sich und ihre Ehe mit dem ehemaligen Fußballnationalspieler Lothar Matthäus. Sat.1 […]
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