Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, mit dem das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers “B.” wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe bestätigt worden war. Die Kläger sind nach ihrer Darstellung Mitglieder der französischen Gothic-Band “Dark S.”, die in den Jahren 1999 bis 2004 mehrere Musikalben veröffentlicht hat. Der […]
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